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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber, den Inserenten und den Lesern Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sollen dazu beitragen, dass dieses Internetportal ein sicherer Ort im Netz ist. Die AGB beschreiben, unter welchen Voraussetzungen Sie unser Portal und alle Subdomains sowie alle vom Betreiber angebotenen Dienstleistungen und Inhalte über das Internet nutzen können. Durch Ihren Zugriff auf und/oder die Nutzung dieser Internetseiten erklären Sie sich mit den nachstehend aufgeführten AGB einverstanden. §1 Geltungsumfang der AGB Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen Betreiber, Inserenten (Besteller) und Besuchern der Werbeplattform bezahlbar.de. Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen der AGB bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Mündliche Absprachen und Zusagen sind unwirksam. §2 Allgemeiner Leistungs- und Vertragsgegenstand
Bezahlbar.de ist ein webbasierter Informationsdienst und bietet privaten wie gewerblichen Inserenten die Möglichkeit, Waren,
Dienstleistungen jeglicher Art samt Anbieterprofil auf bezahlbar.de zu präsentieren. Bezahlbar.de ist kein Verkaufsportal
im Sinne des E-Commerce und nicht dazu bestimmt, Vertragsabschlüsse zwischen Inserent und Nutzer direkt zustande zu bringen
und abzuwickeln. §3 Zustandekommen des Leistungsvertrags Der Leistungsvertrag zwischen Betreiber und Inserenten kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Werbeauftrags nach erteilter Formular-Bestellung sowie Mitteilung der Login-/Zugangsdaten für bezahlbar.de zustande. Neben brieflicher Schriftform oder Faxsendung reicht Email nach entsprechend gelieferter Kundenangabe für die Auftragsbestätigung aus. §4 Kunden- und gegenständliche Werbeausschlüsse
Der Betreiber behält sich die Ablehnung von Inserenten und Angeboten ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen
vor. §5 Leistungsausführung Der Betreiber sorgt für die Freischaltung des Onlinezuganges nach Zustandekommen des Leistungsvertrages unabhängig von der tatsächlichen Nutzung durch den Inserenten. §6 Betreiberpflichten Der Betreiber verpflichtet sich, dem Inserenten das Werbeportal bezahlbar. de durchgehend im normalen Betriebsablauf funktionsfähig für die Ingebrauchnahme und Nutzung durch den Inserenten zu halten. Dabei trägt der Betreiber Sorge für die jeweilige Funktionssicherheit und den Schutz des Werbeportals vor Angriffen Dritter nach Stand der Technik. Der Betreiber ist verpflichtet, die ihm vom Inserenten anvertrauten Vertragsinformationen vor der Kenntnisnahme Dritter zu schützen, Dritten nicht zugänglich zu machen und für die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Sorge zu tragen. Der Betreiber überwacht zur Gewährleistung einer hohen Werbequalität in der Außenwirkung die Bewerbungen nach Form und Inhalt, um die Leistungsstandards im Interesse aller beteiligten Inserenten zu wahren. §7 Inserentenpflichten Der Inserent ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren. Jeder Eingriff, der geeignet ist, die Funktionsfähigkeit oder den Betriebsablauf von bezahlbar.de zu stören, ist untersagt. Der Inserent hat sich zu vergewissern, dass die von ihm verwendeten Text- und Bilddateien den Betriebsablauf nicht stören und insbesondere frei von sog. Viren sind. Der Inserent ist für Betriebsstörungen schadensersatzpflichtig, die aus der Zuwiderhandlung seiner Sorgfaltspflichten in der Nutzung von bezahlbar.de entstehen. Für solche Betriebsstörungen, die nachweislich nicht aus der Betriebssphäre des Betreibers herrühren, trägt der Inserent die Beweislast. Der Inserent hat jede Funktionsstörung von bezahlbar.de unverzüglich dem Betreiber anzuzeigen. Der Inserent ist verpflichtet, die ihm bekannt gewordenen Eingriffe Dritter in die Funktion von bezahlbar.de dem Betreiber unverzüglich zu melden. Der Inserent ist an die Ausschlüsse nach §4 bei Inbetriebnahme und Nutzung von bezahlbar.de gebunden. Seine Insertion hat den qualitativen Grundanforderungen hinsichtlich Werbewirksamkeit nach Inhalt und Gestaltung zu entsprechen. Eingriffe und Verletzungen in die gewerblichen Schutzrechte Dritter, insb. in Bezug auf die Verwendung von erbetexten, Logos und Bild- Bildrechten, sind untersagt. Der Inserent ist zur Wahrheit über seine Angaben zur Eigendarstellung und beworbenen Produkten und Dienstleistungen verpflichtet. Wettbewerbshandlungen, die insbesondere dem UWG zuwiderlaufen, sind untersagt. Sind Werbemittel in Form von Druckerzeugnissen, Transparenten und Werbebannern Gegenstand der Vertragsleistungen, hat der Inserent (Besteller) dafür Sorge zu tragen, dass verwendetes Bild- und Textmaterial sowie darin beworbene Waren und Dienstleistungen keinen Schutzrechten Dritter unterliegen und frei verfügbar sind. Die Verantwortung für die Verwendung von Werbemitteln wie Flyer, Werbebannern etc. liegt ausschließlich bei dem Inserenten (Besteller) und seinen eingesetzten Verteilern. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Die Gefahr der Verschlecht-erung, insbesondere Beschädigung oder Entwendung durch Dritte, geht mit der Auslieferung auf den Inserenten (Besteller) über. Der Inserent hat die von ihm beworbene Ware oder Dienstleistung nur in der betreffenden Kategorie anzubieten. Mehrfache Insertionen in verschiedenen Kategorien sind ausgeschlossen. Der Inserent hat Beanstandungen von bezahlbar.de im Hinblick auf die Beachtung seiner Vertragspflichten unverzüglich Folge zu leisten. Der Inserent (Besteller) hält den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus Verletzung seiner o.g. Schutz-pflichten frei. Der Inserent sorgt unabhängig von den vertraglichen Pflichten des Betreibers für eine vollständige und aktuelle Sicherung seiner Inserationsdaten. §8 Leistungsvergütung Maßgeblich für die geschuldete Leistungsvergütung ist der jeweils bestellte Leistungsumfang nach aktuellem Preisverzeichnis des Betreibers. Die Vergütungspflicht beginnt mit dem Vertragsschluss. Die Vergütungspflicht entsteht im Monat des Vertragsschlusses in voller Höhe ohne zeitanteilige Kürzung. Bei jährlicher Zahlungsweise ist die Gesamtvergütung für ein Jahr Vertragslaufzeit im Voraus zu entrichten. Bei anderen Vertragsleistungen wie Werbeträgern und Druckerzeugnissen aller Art ist die vertragsgemäße Vergütung im Voraus zu entrichten. Lieferanspruch besteht erst nach vollständiger Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung besteht Eigentumsvorbehalt des Betreibers. §9 Zahlungsweise und Verzugskosten
Der Zahlungsweg erfolgt grundsätzlich unbar per Bankeinzugs- oder Lastschriftverfahren. §10 Vertragsdauer, Kündigung, Zurückbehaltungsrechte Für den Vertrag gilt die jeweilige nach Bestellung vereinbarte unkündbare Mindestvertragslaufzeit, die (wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist) mindestens ein Jahr beträgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer per eingeschriebenem Brief oder per Fax gekündigt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Betreiber. Empfangsberichtigt für Kündigungen ist ausschließlich der Betreiber an seinem Geschäftssitz. Inserenten steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs aufgrund unverschuldeter Umstände wie höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Dem Betreiber steht das Recht zu außerordentlichen Kündigung ferner zu, wenn und soweit der Inserent seinen Vertragspflichten aus der Nutzung von bezahlbar.de in einem Maße derart schwerwiegend und nachhaltig verletzt, dass eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar ist, der Inserent Verstöße gegen seine Vertragspflichten trotz Beanstandung von bezahlbar.de fortsetzt und keine Abhilfe schafft. Im Falle der vom Inserenten zu vertretenden Kündigung bleibt die restliche Jahresvergütung geschuldet und wird mit Kündigung zu sofortigen Zahlung fällig. Dem Betreiber steht das Recht zu, bei erkannten Verstößen des Inserenten gegen die in vorliegenden AGB enthaltenen Nutzungsbestimmungen und insbesondere bei Verletzung der Rechte Dritter den Webauftritt des Inserenten auf bezahlbar.de mit sofortiger Wirkung bis zur Behebung der Beanstandung abzuschalten, ohne dass dem Inserenten das Recht zusteht, die Leistungsvergütung zu kürzen. §11 Abtretung und Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen des Inserenten aus der Vertragsbeziehung mit bezahlbar.de an Dritte ist ausgeschlossen. §12 Haftung Eine Haftung des Betreibers für Betriebsstörungen außerhalb seines technischen Einflussbereiches und durch Eingriffe Dritter außerhalb der Betriebssphäre des Betreibers in die Funktionsfähigkeit ist ausgeschlossen. Notwendige Ausfallzeiten durch Änderung, Wartung oder Entstörung von bezahlbar.de im Rahmen zeitweiliger Unterbrechungen sind hinzunehmen. Ebenso besteht keine Haftung für den unsachgemäßen oder fehlerhaften Gebrauch durch den Inserenten und Funktionsstörungen in den technischen IT- Einrichtungen des Inserenten. Besuchern gegenüber ist jedwede Haftung für die von Inserenten eingestellten Inhalte sowie die Beschaffenheit, Menge, Verkäuflichkeit und Preisgestaltung von beworbenen Waren und Dienstleistungen der Inserenten sowie aus der Vertragsdurchführung zwischen Inserenten und Besuchern ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung aus allen Vertragsbeziehungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. §13 Besucherrechte und -pflichten
Besucher haben das Recht, kostenfrei Kenntnis von den Inhalten von bezahlbar.de im Rahmen seiner Zweckbestimmung zu nehmen. § 14 Datenschutzbestimmungen Der Betreiber darf Daten des Inserenten aus der Geschäftsbeziehung für die Zwecke der Vertragsanbahnung und Durchführung speichern, sichern und verarbeiten. Dem Betreiber ist gestattet, die aus Besucherkontakten gewonnenen Daten in anonymer Form für statistische Zwecke zu speichern und auszuwerten. §15 Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle beiderseitigen Ansprüche ist Norderstedt. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen bezahlbar.de und dem Inserenten wird, sofern der Inserent Kaufmannseigenschaft im Sinne von § 38 I ZPO hat, das am Geschäftssitz des Betreibers zuständige Gericht vereinbart. Das gleiche gilt im Übrigen, sofern der Inserent über keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand verfügt (§ 38 II ZPO). Der Betreiber behält sich die Änderung seiner AGB unter Berücksichtigung der Entwicklung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Geschäftsgepflogenheiten vor. Sie werden mit der Veröffentlichung auf Bezahlbar.de auf schriftlichen Hinweis im Geschäftsverkehr vertragsgegenständlich. Sollte Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGBs davon unberührt. Die Vertragsparteien sind einander verpflichtet, anstelle unwirksamer AGB Vereinbarungen zu treffen, die dem Inhalt der unwirksamen AGB der Zweckbestimmung und gegenseitigen Interessenlage am nächsten kommen.
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